Allgemeine Geschäftsbedingungen
Almhotel Hochhäderich
Steurer GmbH, Hochhäderich 300, 6943 Riefensberg
Gültig ab 01.10.2022
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Als Vertragspartner der Steurer GmbH (im Folgenden kurz Hotel genannt) gilt im Zweifelsfalle der Besteller, auch wenn er für andere namentlich genannte Personen bestellt oder mitbestellt hat (im Folgenden kurz Gast genannt). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mit der Anmeldung im „Almhotel Hochhäderich“ erklärt sich der Gast mit diesen AGBs einverstanden und ist an sie gebunden. Der Gast ist einverstanden, die jeweils gültige Hausordnung einzuhalten.
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- Eine Reservierung ist nur schriftlich gültig. Auch die Annahme eines Angebotes im Buchungssystem durch den Gast ist eine Reservierung verbindlich. Wenn eine Reservierung nicht angenommen werden kann, wird der Gast unverzüglich davon verständigt. Wer eine dritte Person anmeldet, erklärt damit ausdrücklich, dass er bevollmächtigt ist, diese Anmeldung vorzunehmen und eine entsprechende datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung abzugeben.
- Ohne vorherige Reservierung bezahlt der Gast bei Ankunft das gesamte vereinbarte Entgelt im Voraus.
- Preise sind Richtpreise. Aufgrund der politischen und wirtschaftlichen Lage sind Preiserhöhungen derzeit an der Tagesordnung und es ist möglich, dass Diese dem Gast weiter verrechnet werden müssen. Der Gast erklärt sich damit einverstanden. Nur im Einvernehmen mit dem Vertragspartner kann der Vertrag aus diesem Grund aufgelöst werden.
- Wir verweisen auf die Besonderheiten von § 15.7.
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- Der Gast hat das Recht, die gemieteten Räume ab 14 Uhr (im Winter ab 16 Uhr) des Anreisetages zu beziehen und hat sie am Tag der Abreise bis 11 Uhr (im Winter bis 10 Uhr) freizumachen.
- Für eine frühere oder eine längere Benutzung vom Zimmer und/oder Wellnessbereiche ist ein gebührenpflichtiger „Early Check in“ bzw. ein „Late-Check out“ an der Rezeption zu vereinbaren.
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- Der Beherbergungsvertrag kann vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes von beiden Vertragspartnern innerhalb 2 Monate ohne Angabe von Gründen durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Die Stornoerklärung muss schriftlich und jeweils innerhalb der Frist vor Anreise des Gastes in den Händen des jeweiligen Vertragspartners sein. Bei Umbuchungen ist das Hotel berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr über 25 € pro Buchung zu verlangen.
- Die Stornogebühr ergibt sich durch den Zeitpunkt des Einlangens der schriftlichen Stornierung:
- bis 2 Monate vor Anreise: 25 € Bearbeitungsgebühr
- 2 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 40 % + 25 € Bearbeitungsgebühr
- 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise: 70 % + 25 € Bearbeitungsgebühr
- in der letzten Woche vor Anreise: 90 % + 25 € Bearbeitungsgebühr
- spätere oder frühere An- oder Abreise, Nichtanreise: 100 %
- Upgrade zum FLEX Tarif: Eine Stornierung ist bis 2 Wochen vorher ohne Angabe von Gründen und innerhalb 13 Tagen vor Anreise unter Angabe von berechtigten Gründen (mit Nachweis) kostenlos möglich – unvorhergesehenes Ereignis wie Erkrankung, Tod, Unfall, großer Sachschaden zu Hause, Komplikationen in der Schwangerschaft. Der Aufpreis zum Flex Tarif wird bei Stornierung einbehalten.
Gut zu wissen: Der Flex Tarif muss bereits bei der Reservierung ausgewählt werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. - Eine Stornierung ist ausgeschlossen, sofern das Zimmer unter Inanspruchnahme eines „Aktionspreises“ gebucht wird.
- Das Hotel hat das Recht, für den Fall, dass der Gast bis 18 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht erscheint und auch keine Anzahlung geleistet hat, vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ein späterer Ankunftszeitpunkt ausdrücklich vereinbart wurde.
- Hat der Gast die vereinbarte Anzahlung geleistet, so bleibt das Zimmer bis spätestens 12 Uhr des Folgetages des ursprünglich vereinbarten Ankunftstages reserviert.
- Auch kann ein Rücktritt vom Vertrag durch das Hotel aufgrund kurzfristig eintretender und wichtiger Gründe erklärt werden, ohne dass ein Anspruch auf Erfüllung vom Vertrag und/oder Schadenersatz entsteht. Es gibt keinen Anspruch auf Schadenersatz, kostenlose Storno oder Reduktionen, falls das Hotel betriebsbedingt oder aufgrund von Anordnungen der Regierung notwendige Änderungen vornimmt, wie z. B. der Betriebs- und Öffnungszeiten, Reservierung von Räumlichkeiten, notwendige Änderungen der Serviceleistungen, Schließung oder Preiserhöhung.
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Eine Verlängerung des Vertrages erfordert die Zustimmung des Hotels.
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- Das Hotel hat das Recht, dem Gast eine adäquate Ersatzunterkunft zur Verfügung zu stellen, wenn dies dem Gast zumutbar ist, besonders weil die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
- Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Zimmer unbenutzbar geworden ist oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
- Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.
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Durch den Abschluss des Beherbergungsvertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch, Bedienung bzw. Benützung des gemieteten Zimmers, der Einrichtungen des Hotels bzw. der sonstigen gebuchten Leistung.
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- Wenn nicht anders vereinbart, ist bei Beendigung des Beherbergungsvertrages das vereinbarte Entgelt (in Euro) fällig und zu bezahlen. Das Hotel ist nicht verpflichtet, bargeldlose Zahlungsmittel wie Schecks, Kreditkarten, Bons, Vouchers usw. anzunehmen. Alle bei Annahme dieser Wertpapiere notwendigen Kosten, etwa für Telegramme, Erkundigungen usw. gehen zu Lasten des Gastes.
- Vor Inbetriebnahme von elektronischen Geräten, welche vom Gast mitgebracht werden und nicht zum üblichen Reisebedarf gehören, ist die Zustimmung der Hotelverwaltung einzuholen.
- Der Gast haftet nach den Vorschriften des Schadenersatzrechts für jeden Schaden und Nachteil, den das Hotel oder dritte Personen durch sein Verschulden oder durch das Verschulden seiner Begleitung oder anderer Personen, für die er verantwortlich ist, erleiden, und zwar auch dann, wenn der Geschädigte berechtigt ist, zur Schadenersatzleistung direkt das Hotel in Anspruch zu nehmen.
- Der Gast ist verpflichtet, Wertsachen im Hotelsafe zu deponieren, ansonsten besteht seitens des Hotels keine Haftung.
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- Verweigert der Gast die Zahlung des bedungenen Entgelts oder ist er damit im Rückstand, so steht dem Hotel das Recht zu, zur Sicherung ihrer Forderung aus der Beherbergung sowie ihrer Auslagen für den Gast, die eingebrachten Sachen zurückzuhalten (§ 970c ABGB gesetzliches Zurückbehaltungsrecht).
- Das Hotel hat zur Sicherstellung des vereinbarten Entgelts das Pfandrecht an den vom Gast eingebrachten Gegenständen (§ 1101 ABGB gesetzliches Pfandrecht).
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Das Hotel ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem dem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. Wegen eventuellen Einschränkungen aufgrund behördlicher Maßnahmen oder für Sicherheitsmaßnahmen seitens des Hotels kann der Gast jedoch keine Preisreduktion verlangen.
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- Schadenersatzansprüche gegen das Hotel sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für vorsätzliche Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren jedenfalls in einem Jahr nach Erbringung der Leistung bzw. Inanspruchnahme des Zimmers. Für Vereinsmitglieder gilt das Vereinsrecht und die Statuten der Vereine. Hier gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit (siehe § 15.7). Bei eventuellen Streitigkeiten stellt der Verein ein Schiedsgericht zur Verfügung. Der Verein ist stets schad- und klaglos zu halten.
- Für persönliche Gegenstände der Teilnehmer wird seitens des Hotels, der Alpenarena Vereine und/oder von den durchführenden Vertragspartnern keine Haftung übernommen. Diese haften nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter oder grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Der Ersatz von (Mangel-)Folgeschäden und reinen Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
- Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet das Hotel nur bis zum Betrag von derzeit € 550,-. Das Hotel haftet für einen darüber hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass diese Sachen in Kenntnis ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen wurden oder in dem Fall, dass der Schaden vom Hotel selbst oder seiner Dienstnehmer verschuldet wurde. Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann verweigert werden, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände handelt, als Gäste des betreffenden Betriebes gewöhnlich in Verwahrung geben.
- Schadenersatzansprüche gegen das Hotel sind in Fällen leichter und grober Fahrlässigkeit sowie im Fall von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen und Zinsverlusten ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz hat der Geschädigte die Beweispflicht. Jegliche Ersatzansprüche verjähren mit Ablauf eines Jahres nach Erbringung der Leistungen bzw. Inanspruchnahme des Zimmers.
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Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Anmeldung und für ein zuvor vereinbartes Entgelt möglich – in den vom Hotel definierten Zimmern. Das Hotel behält sich jedoch eine Ablehnung im Einzelfall vor. Tiere dürfen sich nur in denen vom Hotel bestimmten Räumen bewegen, die Leinenpflicht ist einzuhalten. Der Gast hält das Hotel wie auch die anderen Gäste hinsichtlich der durch das Tier verursachten Schäden zur Gänze schad- und klaglos.
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- Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit vereinbart, so endet er mit Zeitablauf. Reist der Kunde vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen.
- Wenn der Gast sein Zimmer nicht bis 11 Uhr räumt, ist das Hotel berechtigt, den Zimmerpreis für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.
- Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn der Gast:
- von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Mitbewohnern das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber dem Hotel und seinem Personal oder einer im Beherbergungsbetrieb wohnenden Person einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
- von einer ansteckenden oder die Beherbergungsdauer übersteigenden Krankheit befallen oder pflegebedürftig wird;
- die ihm vorgelegte Rechnung über Aufforderung in einer zumutbaren gesetzten Frist nicht bezahlt.
- Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z. B. Pandemien, behördliche Schließungen und Verbote etc.) unmöglich wird, wird der Vertrag aufgelöst. Das Hotel ist jedoch verpflichtet, das bereits empfangene Entgelt anteilsmäßig zurückzuerstatten. Aus dem Ereignis wird seitens des Hotels kein Gewinn gezogen (§ 1447 ABGB). Angemessene Bearbeitungsgebühren werden berechnet.
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- Erfüllungsort ist der Ort, in dem das Hotel gelegen ist. Es gilt österreichisches materielles Recht.
- Für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag wird das für das Hotel sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart, außer der Gast hat als Verbraucher einen im Inland gelegenen Beschäftigungsort, gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz. In diesem Fall gilt als Gerichtsstand jener Ort, der vom Gast in der Anmeldung bekannt gegeben wurde, als vereinbart. Für Vereinsmitglieder der Alpenarena Vereine muss zuerst das Schiedsgericht angerufen werden für eine angestrebte Einigung.
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- Sämtliche Zahlungen sind wie vertraglich vereinbart zu leisten, subsidiär jedoch binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung (Einlangen auf dem Konto des Hotels). Bei verspäteter Zahlung gelten 12 % Verzugszinsen p. a. als vereinbart.
- Zustellungen an den Kunden erfolgen rechtswirksam an die bei der Bestellung genannte Adresse. Der Kunde ist demnach verpflichtet, während des aufrechten Geschäftsverhältnisses seine Adressänderung schriftlich bekanntzugeben.
- Sofern der Kunde Unternehmer ist, verzichtet er darauf, diesen Vertrag – aus welchen Gründen auch immer – insbesondere wegen Irrtums, Wegfall der Geschäftsgrundlage – anzufechten.
- Die Preise inkludieren sämtliche Steuern und Abgaben. Die Ortstaxe wird vor Ort zusätzlich erhoben. Nicht verbrauchte Leistungen bzw. Teilleistungen mindern nicht den Nächtigungs- bzw. Gesamtpreis.
- Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass im Almhotel Hochhäderich das Gesundheitspflege-Forschungsprojekt „Aktiv sein & Alpenluft schnuppern“ stattfindet. Dieses gemeinschaftliche Projekt wird vom Alpenarena Gesundheitsinstitut – Förderverein für nachhaltige und ganzheitliche Gesundheitspflege ZVR-Zahl 1129020230 und von der Alpenarena Sportakademie ZVR-Zahl 1961686583 durchgeführt bzw. begleitet. Sämtliche gewerbliche Leistungen erbringt die Steurer GmbH.
Fördermitglieder der Alpenarena Vereine sind berechtigt, an Veranstaltungen, Workshops, Forschungs- und Bildungsprojekten sowie etc. teilzunehmen und sie genießen besondere Vorteile. Es kann Termine geben, an denen einzelne Räume oder das ganze Haus für Vereinsaktivitäten reserviert sind. Der Gast nimmt das zur Kenntnis, eine freiwillige Fördermitgliedschaft steht jedem Gast offen.
Mitglied werden ist ganz leicht: www.sportakademie.club - Es gibt Angebote, für deren Durchführung eine Mindest-Teilnehmerzahl erreicht werden muss. Sollte ein Angebot wegen Nicht-Erreichen der Mindest-Teilnehmerzahl ODER auch wegen anderer wichtiger Ereignisse seitens des Hotels abgesagt oder im Ablauf verändert werden müssen, besteht kein Anspruch auf Durchführung. Es erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von allfälligen bereits eingezahlten Beiträgen oder Anzahlungen. Ein Ersatz für darüber hinausgehende Aufwendungen jeder Art (z. B. Fahrtkosten, Verdienstentgang, Reise- und Übernachtungskosten etc.) ist ausgeschlossen.
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Soweit in den AGBs und/oder in anderen Unterlagen bzw. Informationen personenbezogene Bezeichnungen nur in geschlechtsspezifischer Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen AGBs nicht berührt.
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- Gruppen bestehen aus mindestens 15 Personen (exklusive Reiseleiter), die gemeinsam ankommen und abreisen. Falls die Teilnehmeranzahl einer Gruppe nach der Reservierung auf weniger als 15 Personen reduziert wird, obliegt es dem Hotel, ob die Anzahl der verbleibenden Personen als Gruppe anerkannt wird. Als Gruppe gilt, wenn jemand für ALLE bucht und nur EINE Rechnung verlangt wird. Im Einzelfall kann es sein, dass Sonderkonditionen vereinbart werden.
- Der Voucher/die Gruppenbestätigung ist bei Ankunft an der Rezeption abzugeben. Die bestellten Leistungen werden in einer einzigen Rechnung ausgewiesen. Einzelabrechnungen sind bei Gruppenkonditionen nicht möglich.
- Bis 6 Wochen vor Ankunft ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrages zu bezahlen. Bis 14 Tage vor Ankunft ist der Restbetrag fällig. Etwaige Bankspesen trägt der Kunde. Der Abschluss des Hotelvertrages kommt erst mit Erhalt der Anzahlung zustande.
- Die Namensliste der Gruppe (inkl. Anzahl der Kinder) muss spätestens 14 Tage vor dem Ankunftstag übermittelt werden.
- Stornierungen müssen ausschließlich schriftlich erfolgen. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Einlangens beim Hotel. Die Stornogebühr beträgt:
- bis 30 Tage vor dem Ankunftstag: kostenfreie Stornierung des gebuchten Gesamtumsatzes
- 29 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: Stornierungen werden ab diesem Zeitpunkt zu 50 % des vereinbarten Umsatzes des stornierenden Gastes in Rechnung gestellt.
- 13 bis 4 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag: Stornierungen werden ab diesem Zeitpunkt zu 50 % des vereinbarten Umsatzes des stornierenden Gastes in Rechnung gestellt.
- innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Ankunftstag: keine kostenfreie Stornierung möglich. Bei Stornierungen werden 100 % des vereinbarten Gesamtumsatzes in Rechnung gestellt.
- Sämtliche gebuchten Leistungen sind spätestens bei Abreise vor Ort zu begleichen. Andere Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung vom Hotel.
- Alle Paragrafen der AGBs haben auch für Gruppen Ihre Gültigkeit (mit Ausnahme dieser 6 Punkte).